ÖRAG Bauherren-Rechtsschutz über die SV SparkassenVersicherung

Sie modernisieren. Wir sichern Ihr Recht.

Heizungstausch, Dämmung, neue Fenster, Photovoltaik: Läuft bei Ihrer Sanierung etwas schief, geht es schnell um fünfstellige Beträge. Der Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Rechtsschutzfall die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige.

  • 100.000 € Versicherungssumme je Rechtsschutzfall
  • Fünf Jahre versicherter Zeitraum – ohne Wartezeit
  • Telefonische Rechtsberatung immer ohne Selbstbeteiligung
Partner der öffentlichen Versicherer und der Sparkassen-Finanzgruppe Über 35 Jahre Erfahrung im Versicherungsbereich

Ihr Angebot – in drei kurzen Schritten

Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Unverbindlich und kostenfrei.

Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Bitte wählen Sie Ihr Vorhaben aus.

Partner der öffentlichen Versicherer
Keine Wartezeit
Für privat genutzte Objekte in Deutschland
Rechtsservice MEINRECHT inklusive
Das Risiko

Ein Streit um Ihre Sanierung kostet mehr als die Absicherung

Planungsfehler, Mängel und Verzögerungen fallen bei Modernisierungen oft erst auf, wenn die Rechnung längst bezahlt ist. Wer sein Recht dann durchsetzen will, braucht in der Regel ein Sachverständigengutachten – und trägt zunächst das volle Kostenrisiko. Die folgenden Beispiele stammen aus den Produktunterlagen der ÖRAG.

Beispiel aus der Praxis

Fehlgeplante Heizungsmodernisierung

Sie haben Ihre Ölheizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen lassen. Bei der Inbetriebnahme wird festgestellt, dass die Heizlast nicht richtig berechnet wurde und die Räume nicht ausreichend warm werden. Mit der beauftragten Firma kommt es zu einem Rechtsstreit.

Streitwert
42.000 €
Kostenrisiko für Sie
9.815 €

Angegeben ist das Kostenrisiko eines Rechtsstreits bis einschließlich zur ersten Instanz in der jeweils beschriebenen Situation. Quelle: ÖRAG Beraterinformation Bauherren-Rechtsschutz.

Die Lösung

Ein Schutz für Ihr ganzes Vorhaben

Der Bauherren-Rechtsschutz sichert Ihre rechtlichen Interessen rund um Planung, Errichtung und Erwerb Ihrer Immobilie. Er greift bei Um- und Ausbau, bei der Sanierung und beim Erwerb oder der Errichtung eines Neubaus.

Energetische Maßnahmen

Wärmepumpe, Dämmung, neue Fenster oder Photovoltaik: Wenn die Heizlast falsch berechnet ist oder die Statik der Anlage nicht stimmt und die ausführende Firma jede Schuld zurückweist, stehen Sie nicht allein da.

Sanierung

Von der Dachsanierung bis zur Kernsanierung. Größere Maßnahmen an Bestandsimmobilien sind aufwendig und teuer – und Mängel zeigen sich häufig erst Monate später.

Modernisierung, Um- und Ausbau

Anbau, Durchbruch, Grundrissänderung: Planungs- und Ausführungsfehler führen schnell zu statischen Problemen – und zu der Frage, wer dafür einsteht.

Das ist für Sie drin

100.000 €
Versicherungssumme
je Rechtsschutzfall
5 Jahre
Versicherter Zeitraum
für Ihr Bauvorhaben
0
Wartezeit
der Schutz gilt ab Versicherungsbeginn
150 €
SB-Bonus
bei einer von MEINRECHT empfohlenen Kanzlei

Diese Kosten übernehmen wir im Rechtsschutzfall

Anwältin oder Anwalt, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige sowie Zeuginnen und Zeugen. Sie wählen zwischen einer Selbstbeteiligung von 250 €/400 € und 850 €/1.000 €. Wird Ihr Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt, entfällt die Selbstbeteiligung.

Rechtsservice MEINRECHT – immer inklusive

Telefonische Erstberatung ohne Selbstbeteiligung, auch für Fragen außerhalb des Versicherungsschutzes. Dazu Kanzlei-Empfehlungen in Ihrer Nähe, Mediation zur friedlichen Konfliktlösung und eine sofortige Prüfung der Deckungsübernahme.

Der Zeitrahmen

Ein Meldezeitraum von bis zu acht Jahren

Baumängel zeigen sich selten sofort. Deshalb reicht der Schutz über die eigentliche Bauzeit hinaus – und sogar ein Stück in die Zeit vor dem Vertragsabschluss zurück.

1 Jahr 5 Jahre versicherter Zeitraum 3 Jahre vor Vertragsabschluss Nachmeldefrist Meldezeitraum bis zu 8 Jahre Voraussetzung für die Rückwärtsdeckung: Der Schaden war bei Abschluss der Versicherung nicht bekannt.
Wichtig

Der Zeitpunkt entscheidet

Der Versicherungsbeginn muss vor dem Beginn Ihrer Bau- oder Sanierungsmaßnahme liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich. Wenn Ihre Modernisierung in Planung ist, ist jetzt der richtige Moment für ein Angebot.

  • Vor dem ersten SpatenstichDer Vertrag beginnt, bevor die Arbeiten starten. Beantragen können Sie den Schutz bis zu ein Jahr im Voraus.
  • In Verbindung mit einem passenden VertragDer Bauherren-Rechtsschutz ist in der Sparkassen-Finanzgruppe erhältlich – zum Beispiel in Verbindung mit einer Finanzierung, einem Bausparvertrag oder einer Bauleistungsversicherung. Welche Wege für Sie infrage kommen, klären wir im Gespräch.
  • Privat genutztes Objekt in DeutschlandEigentumswohnung, Einfamilienhaus inklusive Einliegerwohnung, Ferienhaus oder -wohnung und Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten – selbst bewohnt oder vermietet.
  • Kein Denkmalschutz, Summe unter 3 Mio. €Die Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme inklusive Grundstückskosten liegt unter 3 Mio. €.
Sachverständige begutachten gemeinsam einen Riss in der Wand eines im Umbau befindlichen Hauses.
So einfach geht es

In drei Schritten zu Ihrem Angebot

Sie müssen nichts vorbereiten und keine Unterlagen heraussuchen. Alles Weitere besprechen wir gemeinsam.

Bauunterlagen, Grundrisse und ein Modellhaus auf einem Besprechungstisch.

Anfrage stellen

Sie beantworten drei kurze Fragen zu Ihrem Vorhaben und hinterlassen Ihre Kontaktdaten. Das dauert weniger als eine Minute.

Persönlich sprechen

Wir melden uns bei Ihnen, klären die Voraussetzungen und besprechen, welche Selbstbeteiligung und welche Prämienvariante zu Ihrem Vorhaben passt.

Angebot erhalten

Sie bekommen Ihr persönliches Angebot mit allen Unterlagen. Sie entscheiden in Ruhe – unverbindlich.

Patrick Krietenstein, Ihr persönlicher Ansprechpartner der SV SparkassenVersicherung.
Ihr Ansprechpartner

Ich begleite Ihr Vorhaben persönlich

„Die meisten Bauherren denken an die Baustelle – nicht an den Rechtsstreit danach. Genau deshalb schaue ich mir Ihr Vorhaben vorher gemeinsam mit Ihnen an.“

Ich bin Ihr Ansprechpartner für den Bauherren-Rechtsschutz bei Modernisierung, Sanierung und energetischen Maßnahmen. Sie erreichen mich direkt – ohne Callcenter und ohne Warteschleife. Wenn der Schutz für Ihr Vorhaben nicht passt, sage ich Ihnen das ebenso offen.

Über 35 Jahre Erfahrung im Versicherungsbereich Spezialisiert auf Bauherren-Rechtsschutz Persönlich vor Ort

Patrick Krietenstein SV SparkassenVersicherung · Harthäuser Hauptstraße 7, 70794 Filderstadt

Vertrauen vor Ort

Bewertet von Menschen aus der Region

Unsere Agentur in Filderstadt betreut Privatkundinnen und Privatkunden, Familien und Hauseigentümer rund um Versicherung und Vorsorge. Wie zufrieden sie sind, können Sie öffentlich nachlesen.

4,8

aus 18 Google-Rezensionen

Stand: 16. September 2026

Agentur in Filderstadt

Harthäuser Hauptstraße 7, 70794 Filderstadt. Wir sind für Sie vor Ort erreichbar – in Bernhausen, Bonlanden, Plattenhardt, Sielmingen, Harthausen und Umgebung.

Direkt erreichbar

Sie sprechen mit uns, nicht mit einem Callcenter. 0711 70 55 20

Alle Google-Rezensionen ansehen
Das Team der SV SparkassenVersicherung Generalagentur Patrick Krietenstein in Filderstadt.
Häufige Fragen

Das fragen uns Bauherren am häufigsten

Meine private Rechtsschutzversicherung deckt das doch bereits ab, oder?

Das ist ein verbreiteter Irrtum. Branchenüblich sind Baurisiken in der privaten Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen und müssen separat über den Bauherren-Rechtsschutz abgesichert werden. Gern prüfen wir gemeinsam Ihre bestehenden Verträge.

Meine Maßnahme ist überschaubar. Lohnt sich der Schutz überhaupt?

Entscheidend ist nicht die Größe der Maßnahme, sondern das Kostenrisiko im Streitfall. In den Praxisbeispielen der ÖRAG liegt das Kostenrisiko bis einschließlich erster Instanz bei einer fehlgeplanten Heizungsmodernisierung mit 42.000 € Streitwert bei 9.815 €. Diese Summe tragen Sie zunächst selbst.

Für kleinere Vorhaben gibt es zudem andere Lösungen. Was für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, klären wir im Gespräch – ergebnisoffen.

Ab wann gilt der Schutz? Gibt es eine Wartezeit?

Es gibt keine Wartezeit. Wichtig ist allerdings der Zeitpunkt des Vertragsbeginns: Er muss vor dem Beginn Ihrer Bau- oder Sanierungsmaßnahme liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.

Meine Sanierung hat bereits begonnen. Ist es jetzt zu spät?

Für die bereits begonnene Maßnahme kann der Bauherren-Rechtsschutz in der Regel nicht mehr abgeschlossen werden, da der Versicherungsbeginn vor dem Maßnahmenbeginn liegen muss. Sprechen Sie uns trotzdem an: Häufig stehen weitere Schritte an, die sich absichern lassen.

Wie lange kann ich einen Schaden melden?

Der versicherte Zeitraum beträgt fünf Jahre. Nach dessen Ablauf besteht drei Jahre lang die Möglichkeit, einen im versicherten Zeitraum eingetretenen Schaden nachzumelden. Daraus ergibt sich ein Meldezeitraum von maximal acht Jahren.

Was kostet der Bauherren-Rechtsschutz?

Die Prämie richtet sich nach Ihrer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme und nach der gewählten Selbstbeteiligung. Es gibt eine Variante mit Jahresprämie über fünf Jahre Vertragslaufzeit und eine Variante mit Einmalprämie. Ihren konkreten Beitrag nennen wir Ihnen in Ihrem persönlichen Angebot.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Es geht um ein privat genutztes Objekt in Deutschland mit bis zu sechs Wohneinheiten, das nicht unter Denkmalschutz steht. Die Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme inklusive Grundstückskosten liegt unter 3 Mio. €. Außerdem ist der Bauherren-Rechtsschutz in der Sparkassen-Finanzgruppe erhältlich – etwa in Verbindung mit einer Finanzierung, einem Bausparvertrag oder einer Bauleistungsversicherung. Welche Wege für Sie infrage kommen, prüfen wir gemeinsam.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Wir melden uns persönlich bei Ihnen, klären die offenen Punkte und erstellen Ihr Angebot. Ihre Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei. Eine Verpflichtung entsteht daraus nicht.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Solange geplant wird, haben Sie alle Möglichkeiten

Der Versicherungsbeginn muss vor dem Start Ihrer Maßnahme liegen. Wer früh anfragt, hat die Wahl – und muss sich später nicht ärgern. Stellen Sie Ihre Anfrage in weniger als einer Minute.

Anrufen Angebot anfragen